TAAC – Mit Sicherheit einfach

Unfall Richtlinien

“Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, so befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:”

Als Erstes informieren Sie immer die Polizei, selbst wenn keine andere Person am Unfall beteiligt ist. Sonst besteht das Risiko, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Sollte jemand anderes den Unfall verschuldet haben, so benötigen Sie die folgenden Daten:

• Das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs

• Den Namen des Fahrers und/oder Halters

Diese Angaben sind für Ihren Schadensfall von Anfang an unbedingt erforderlich, da es überaus schwierig ist, diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt anzufordern! Stellen Sie also sicher, die oben genannten Informationen an der Unfallstelle zu notieren!

Als Zweites setzen Sie sich unverzüglich mit der TAAC GmbH in Verbindung. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihnen die TAAC GmbH die Last von den Schultern nehmen und alles Notwendige veranlassen.

Als Drittes sind Sie dazu verpflichtet, Ihre eigene Versicherung unverzüglich über den Unfall zu informieren, wenn Sie diesen selbst verschuldet haben. Danach, wie bereits erwähnt, kontaktieren Sie das TAAC GmbH Team – da wir Sie auch in dieser Situation nicht alleine lassen und Ihnen in allen Belangen zur Seite stehen.

Grundsätzlich setzen Sie sich bitte unverzüglich nach dem Unfall mit dem TAAC GmbH Team in Verbindung, damit wir Sie unterstützen können. Dadurch ist eine korrekte Abwicklung von Anfang an sichergestellt und Komplikationen sowie mögliche Kosten können vermieden werden.

Alle rechtlichen Angelegenheiten werden anwaltlich betreut / begleitet.

TAAC GmbH
Tel: 05404 / 95 79 850
Fax: 05404 / 950596
E-Mail: info at taac dot de